Einstellung eines Bewässerungswasserverteilers 2026

BEKANNTMACHUNG

ÜBER DIE EINSTELLUNG VON BEWÄSSERUNGSAUFSEHERN (HYDRONOMEN)

Mit befristetem Arbeitsvertrag

Unter Berücksichtigung:

  1. Der Bestimmungen des Gesetzes 1069/1980 über die Gründung und den Betrieb der Kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen (DEYA).
  2. Der Bestimmungen des Königlichen Dekrets vom 28.03./15.04.1957 „Über die Aufsicht über Bewässerungsgewässer“ (Amtsblatt 60/A), in der jeweils geltenden Fassung.
  3. Der Bestimmungen des Artikels 94 des Gesetzes 4483/2017, wonach die Einstellung von Bewässerungsaufsehern durch die Kommunalen Wasser- und Abwasserunternehmen (DEYA) gemäß dem Königlichen Dekret vom 28.03./15.04.1957 (Amtsblatt 60/A) erfolgt, ohne dass eine Genehmigung des Ausschusses gemäß Ministerratsbeschluss 33/2006 oder eines anderen Organs erforderlich ist und abweichend von den Bestimmungen des Gesetzes 2190/1994.
  4. Der Bestimmungen von Absatz 5 des Artikels 58 des Gesetzes 3966/1994, wonach Bewässerungsaufseher zu den Ausnahmen des Gesetzes 3812/2009 hinzugefügt werden.
  5. Des Rundschreibens Nr. 33 des Innenministeriums (Protokoll-Nr. 39456/17.11.2017) über die Anwendung der Bestimmungen des Gesetzes 4483/2017.
  6. Der Bescheinigung über verfügbare Haushaltsmittel Nr. 1522/09.06.2026 der Leiterin der Finanzverwaltung.
  7. Des Beschlusses Nr. 62/2026 (ADA: ΨΩΩΙΟΕ5Ρ-ΩΔΛ) des Verwaltungsrates der DEYAM.

Gibt bekannt

Die Einstellung von zwei (2) Personen mit befristetem privatrechtlichem Arbeitsvertrag für die Gemeindeeinheit Petalidi der Gemeinde Messini für das Jahr 2026.

Die Einstellung wird als notwendig erachtet, um den unmittelbaren Bedarf an der Verteilung von Bewässerungswasser an die Landwirte der oben genannten Gemeindeeinheiten und Ortsgemeinschaften zu decken.

Der Bewässerungszeitraum wird vom 01.07.2026 bis zum 31.12.2026 festgelegt.

Erforderliche Qualifikationen

Um als Bewässerungsaufseher ausgewählt zu werden, muss der Bewerber:

a. die griechische Staatsangehörigkeit besitzen;

b. das 23. Lebensjahr vollendet haben und das 60. Lebensjahr nicht überschritten haben;

c. lesen und schreiben können.

Folgende Personen können nicht ausgewählt werden:

Personen, die wegen einer Straftat verurteilt wurden, die nach dem Gesetz den Verlust der Fähigkeit zur Ernennung als öffentlicher Bediensteter nach sich zieht, solange dieser Ausschluss besteht.

Erforderliche Unterlagen

Jeder Bewerber hat das Recht, nur eine (1) Bewerbung für eine (1) Stelle als Bewässerungsaufseher einzureichen.

Der Bewerbung sind folgende Unterlagen beizufügen:

  1. Familienstandsbescheinigung sowie Bescheinigung über die Eintragung in das männliche Personenregister mit Angabe des Geburtsdatums.
  2. Kopie des Personalausweises.
  3. Sozialversicherungsnummer (IKA/e-EFKA) aus einem offiziellen Dokument.
  4. AMKA-Bescheinigung (Sozialversicherungsnummer) aus einem offiziellen Dokument.
  5. Kopie des letzten Steuerbescheides.
  6. Steueridentifikationsnummer (AFM).

Nach der Auswahl zusätzlich vorzulegende Unterlagen:

  1. Auszug aus dem Strafregister.
  2. Kopie eines Kontoauszuges oder Bankdokuments der Piraeus Bank, auf dem der ausgewählte Bewerber als erster Kontoinhaber geführt wird.

Die Auswahl und Ernennung kann auch vor Vorlage der vorgenannten Bescheinigungen erfolgen, sofern der Bewerber eine eidesstattliche Erklärung abgibt, dass die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Der Ernannte ist jedoch verpflichtet, die entsprechenden Unterlagen innerhalb einer angemessenen Frist nach der Ernennung vorzulegen; andernfalls wird das Arbeitsverhältnis ohne weitere Formalitäten oder Entschädigung beendet. Diese Frist darf dreißig (30) Tage ab Zustellung des Ernennungsschreibens nicht überschreiten.

Auswahl der Bewässerungsaufseher

Der Bewässerungsaufseher wird vom Verwaltungsrat der DEYAM ausgewählt.

Die Ernennung der Bewässerungsaufseher gilt ausschließlich für die Dauer des oben festgelegten Bewässerungszeitraums.

Die Vergütung der ausgewählten Bewässerungsaufseher wird gemäß den Bestimmungen des Gesetzes 4354/2015 festgelegt.

Aufgaben der Bewässerungsaufseher

(Gemäß dem Königlichen Dekret vom 28.03./15.04.1957, Amtsblatt 60/A, „Über die Aufsicht über Bewässerungsgewässer“)

Insbesondere umfassen die Aufgaben:

a) Überwachung des ordnungsgemäßen Flusses der Bewässerungsgewässer und deren Verteilung gemäß den geltenden Bewässerungsvorschriften oder, falls solche nicht bestehen, nach den örtlichen Gegebenheiten und der üblichen Bewässerungsreihenfolge.

b) Sicherstellung der ordnungsgemäßen Sammlung und Weiterleitung der Bewässerungsgewässer sowie Überwachung ihres Flusses in den Bewässerungskanälen bis zur Einleitung auf die jeweilige bewässerte Fläche.

c) Schutz und Bewachung aller Arten von Bewässerungsanlagen sowie Sorge für deren ordnungsgemäße Instandhaltung.

d) Kontrolle der Einhaltung der von den zuständigen Behörden, Räten oder Ausschüssen erlassenen Vorschriften über die Verteilung von Bewässerungswasser, die Durchführung oder Instandhaltung von Bewässerungsanlagen sowie die Sauberkeit und Hygiene der Gewässer.

e) Feststellung und Anzeige von Verstößen im Zusammenhang mit den vorgenannten Aufgaben.

Veröffentlichung der Bekanntmachung

Diese Bekanntmachung wird durch den Präsidenten mindestens sieben (7) Tage vor dem Auswahltermin veröffentlicht, durch Aushang am schwarzen Brett der DEYAM, auf der Website der DEYAM (www.deyamessinis.gr) sowie auf dem Transparenzportal DIAVGEIA unter //et.diavgeia.gov.gr.

Informationen für Interessierte

Weitere Informationen sind während der Dienstzeiten in den Büros der DEYAM erhältlich (Tel. +30 27220 22232).

Einreichung der Bewerbungen

Bewerbungen können vom 23.06.2026 bis einschließlich 29.06.2026 bei den Zentralbüros der DEYAM (Protokollstelle) eingereicht werden.


DER PRÄSIDENT

ANASTASIOS VLACHODIMITROPOULOS


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